In dieser Tabelle sind bestimmte der an landwirtschaftliche Betriebe gezahlten Beihilfen aufgeführt, d. h. Zahlungen aus der ersten Säule und Flächenbeihilfen aus der zweiten Säule (AUKM, Natura 2000, EZNN und Bio). Diese werden nach der technisch-wirtschaftlichen Ausrichtung und nach einem territorialen Ansatz analysiert
Im Jahr 2022, dem letzten Jahr des Programms 2015-2022 der Gemeinsamen Agrarpolitik [GAP], teilen sich die professionellen Betriebe in der Wallonie etwa 315 Millionen EUR bzw. +/- 30.000 EUR an Beihilfen pro Jahr und Betrieb bzw. 450 EUR/ha. Diese Beträge variieren stark je nach Spekulation, Betriebsgröße oder auch Standort. So erhalten Betriebe, die Milchkühe und Fleischrinder kombinieren, im Durchschnitt die meisten Beihilfen. Die Betriebe in der Provinz Luxemburg werden ebenfalls durch ein günstiges Umfeld begünstigt, um Beihilfen aus der zweiten Säule zu beantragen.
Die Höhe der Zahlungen aus der ersten Säule und der Flächenbeihilfen aus der zweiten Säule, die an wallonische professionelle Betriebe gezahlt werden, ist relativ stabil und erreicht im Jahr 2022 313 Millionen EUR
Im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik [GAP] gewährt die Europäische Union über die Wallonische Region Prämien für landwirtschaftliche Betriebe. Diese Prämien sind in zwei Kategorien unterteilt: Beihilfen der ersten Säule und Beihilfen der zweiten Säule. Wir haben uns dafür entschieden, nur die Beihilfen aus der zweiten flächenbezogenen Säule darzustellen, d. h. AUKM, Natura 2000, EZNN und Bio.
Diese Zahlungen sind über die Jahre relativ stabil. Im Jahr 2022 erhalten professionelle landwirtschaftliche Betriebe mit Sitz in der Wallonie rund 258 Millionen EUR für die erste Säule und 55 Millionen EUR für Flächenbeihilfen aus der zweiten Säule. Nicht professionelle Betriebe und/oder landwirtschaftliche Betriebe mit Sitz außerhalb der Wallonie erhalten rund 10 Millionen EUR.
- Die Hälfte der Beihilfen entfällt auf Betriebe, die auf Ackerbau spezialisiert sind, und auf Betriebe, die auf Fleischrinder spezialisiert sind.
Die Analyse nach der Betriebswirtschaftliche Ausrichtung [BWA] wird nur für die sogenannten professionellen Betriebe durchgeführt, deren Hauptsitz in der Wallonie liegt. Diese Betriebe erhalten 97,8 % der von der Wallonischen Zahlstelle gezahlten Beihilfen.
Im Jahr 2022 sind die am stärksten vertretenen technisch-wirtschaftlichen Ausrichtungen in der Wallonie landwirtschaftliche Betriebe, die sich auf Ackerbau und Rinder spezialisiert haben. Sie machen 33 % bzw. 22 % der Anzahl der professionellen Betriebe aus. Da sie am stärksten vertreten sind, erhalten sie zusammen fast 50 % der Beihilfen. Auf den Gartenbausektor, der 1 % der professionellen landwirtschaftlichen Betriebe ausmacht, entfallen weniger als 1 % der Zahlungen, d. h. knapp 2,5 Millionen EUR im selben Jahr.
Betriebe, die auf Fleisch- und Milchviehhaltung spezialisiert sind, erhalten den Großteil der Beihilfen aus der zweiten Säule. So kommt rund ein Viertel ihrer Beihilfe aus der zweiten Säule, während der wallonische Durchschnitt bei 18 % liegt. Im Gegensatz dazu ist der Anteil der Beihilfen der zweiten Säule für Betriebe, die sich auf Ackerbau spezialisiert haben, gering. Da diese Betriebe seltener biologische Produktionsmethoden anwenden, gibt es insgesamt weniger Bio-Beihilfen. Zudem erhalten Kulturen in Natura 2000-Gebieten keine Beihilfen. Dies führt trotz der Bedeutung dieser Art der Nutzung zu einer geringeren Flächenbeihilfe.
- Die Provinz Hennegau mit der größten LNF erhält die meisten Beihilfen, die Provinz Luxemburg erhält jedoch die meisten Beihilfen aus der zweiten Säule
Die Provinz Hennegau erhält die meisten Beihilfen, da sie die Provinz mit der größten landwirtschaftlich genutzten Fläche [LNF] ist. Im Gegensatz dazu ist Wallonisch-Brabant die Provinz, die die geringsten Beihilfen erhält, die jedoch nur 8,9 % der LNF abdeckt.
Die Provinz Luxemburg weist höhere flächenbezogene Beihilfen aus der zweiten Säule auf. Dies erklärt sich durch einen größeren Anteil von Betrieben in Natura-2000-Gebieten, aber auch von Betrieben mit Rinderhaltung mit biologischen Produktionsmethoden. Darüber hinaus liegt diese Provinz in der EZNN-Zone, also einem Gebiet, in dem die Boden- und Klimaverhältnisse, insbesondere die Qualität des Bodens und das große Gefälle, Einschränkungen für die landwirtschaftliche Tätigkeit darstellen. In dieser Zone erhalten Landwirte eine spezielle Beihilfe namens EZNN, um die zusätzlichen Kosten und Einkommensverluste teilweise auszugleichen.
Auch innerhalb der Kommunen werden die Beihilfen nicht gleich verteilt und die erhaltenen Beträge variieren stark je nach Größe der Kommunen, insbesondere aber je nach Größe der LNF innerhalb der Kommunen. So erhält beispielsweise Tournai, eine besonders landwirtschaftlich geprägte Gemeinde, beträchtliche Beihilfen.
Die Höhe der erhaltenen Beihilfen variiert je nach Spekulation, Betriebsgröße und Standort
- Betriebe, die Milch- und Fleischrinder kombinieren, erhalten dank einer höheren durchschnittlichen landwirtschaftlichen Nutzfläche im Jahr 2022 die meisten Beihilfen; pro Hektar ausgedrückt handelt es sich dabei um Rinderzuchtbetriebe
Die Analyse nach der Betriebswirtschaftliche Ausrichtung [BWA] wird nur für die sogenannten professionellen Betriebe durchgeführt. Diese professionellen Betriebe erhalten im Durchschnitt 30.600 EUR/Betrieb bzw. 450 EUR/ha.
Diese Beihilfen reichen von 13.000 EUR für Betriebe, die auf Gartenbau/Obstbau spezialisiert sind, bis zu 38.000 EUR für Betriebe, die Milch- und Fleischrinder kombinieren.
Während Betriebe, die Milch- und Fleischrinder kombinieren, die meisten Beihilfen pro Betrieb erhalten, dominieren die auf Fleischrinder spezialisierten Betriebe bei der Berechnung der Beihilfe pro Hektar, und zwar dank der Beihilfen aus der zweiten Säule sowie der gekoppelten Stützung „Tier“ bei einer geringeren Fläche (60 ha gegenüber 77 ha). Es sei daran erinnert, dass die Höhe der gekoppelten Stützung „Fleischkühe“ weit über der für Milchkühe liegt.
- Durch die Inanspruchnahme verschiedener Flächenbeihilfen und ihrer Lage erhalten landwirtschaftliche Betriebe in der Provinz Luxemburg im Durchschnitt die meisten Beihilfen
Während die Provinz Hennegau aufgrund ihrer Größe in absoluten Zahlen die meisten Beihilfen erhält, sind es die landwirtschaftlichen Betriebe in der Provinz Luxemburg, die aufgrund einer besonders hohen zweiten Säule die höchsten durchschnittlichen Beihilfen erhalten. Dank des großen Anteils an Weiden im ökologischen Landbau sowie der Lage im Natura 2000-Gebiet und in der EZNN-Zone kann sie zahlreiche Beihilfen aus der zweiten Säule in Anspruch nehmen.
Der Anteil der Flächenbeihilfen aus der zweiten Säule liegt in der Wallonie im Durchschnitt bei 18 %, während landwirtschaftliche Betriebe in Wallonisch-Brabant und im Hennegau weniger als 10 % ihrer Beihilfen aus der zweiten Säule erhalten.
Innerhalb der Kommunen erhalten die Kommunen im Süden des Landes die umfangreichsten Beihilfen. Es sei daran erinnert, dass diese Kommunen in Gebieten liegen, in denen hauptsächlich Fleischrinder gehalten werden, und dass es somit möglich ist, das Einkommen dieser Landwirte zu stützen, das weit unter dem wallonischen Durchschnitt liegt. Der Fall der Grenzgemeinden stellt eine Besonderheit dar, da einige Landwirte Parzellen sowohl im Norden als auch im Süden des Landes haben (interregionale Landwirte). In diesem Fall erfolgt die Zahlung der Direktbeihilfen für alle Parzellen, unabhängig von ihrer Lage, durch die Region, in der sich der Betriebssitz befindet, in unserem Fall die Wallonie. Dies kann sich auf den Betrag pro Hektar auswirken, da alle von den Landwirten erhaltenen Prämien berücksichtigt werden, während nur die in der Wallonie bewirtschafteten Flächen berücksichtigt werden. Dies kann zu einer Überschätzung der Zahlungen pro Hektar führen.
Abkürzungen:
EZNN: Entschädigung für Zonen mit natürlichen und spezifischen Nutzungseinschränkungen Die Boden- und Klimaverhältnisse, die in Gebieten vorherrschen, die natürlichen und spezifischen Einschränkungen unterliegen, insbesondere die Qualität des Bodens (Beschaffenheit und Steinigkeit, begrenzte Entwässerung und geringe Wurzeltiefe) und das große Gefälle, stellen Einschränkungen für die landwirtschaftliche Tätigkeit in diesen Gebieten dar.