Europäische Politik : Entwicklung der gemeinsamen Agrarpolitik

Dieses Blatt stellt die Geschichte der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik [GAP] dar, indem es auf einer Zeitachse die verschiedenen Reformen dieser Politik von ihren Anfängen bis heute zusammenfasst. Außerdem wird die Entwicklung der rechtlichen und finanziellen Instrumente behandelt, mit denen sie sich ausgestattet hat, um die Landwirtschaft und den ländlichen Raum in den verschiedenen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union [EU] zu betreuen.

Direktzahlungen an Landwirte

Dieses Blatt stellt die Direktzahlungen an Landwirte im Rahmen der ersten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU vor: die Regeln für ihre Gewährung, ihre Funktionsweise und ihre Budgets.

Im Jahr 2023 traten die Maßnahmen im Zusammenhang mit der GAP 2021-2027 in Kraft. Neben den Basis- und Umverteilungsbeihilfen sowie den Öko-Regelungen, deren Umsetzung für jeden Mitgliedstaat verpflichtend ist, hat sich die Wallonie dafür entschieden, gekoppelte Beihilfen für die Rinder- und Schafhaltung und für den Anbau von Pflanzeneiweißkulturen sowie ergänzende Einkommensbeihilfen für Junglandwirte einzuführen.

Beihilfen für die ländliche Entwicklung

Dieses Blatt stellt die Stützungsmaßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums vor, die die zweite Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik [GAP] bilden: ihre Regeln für die Vergabe, ihre Arbeitsweise und ihre Budgets.

Im Jahr 2023 traten die Maßnahmen im Zusammenhang mit der GAP 2021-2027 in Kraft, die an die in der vorherigen Programmplanung vorgeschlagenen Maßnahmen anknüpften. In der biologischen Landwirtschaft wurde eine neue Art von Beihilfe eingeführt, die sich auf den kleinflächigen, diversifizierten Gemüseanbau konzentriert. Die Beihilfen für Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen haben sich angesichts der Aufnahme bestimmter Maßnahmen in die Öko-Regelungen etwas verändert, z. B. umweltfreundlicher Anbau, Vernetzungselemente wie Hecken oder Tümpel usw. Die Zahlungen für Gebiete mit natürlichen oder spezifischen Einschränkungen werden beibehalten. Die Beihilfen für Natura-2000-Gebiete haben sich aufgrund der Verringerung der Bewirtschaftungseinheiten etwas verändert. Die Niederlassungsbeihilfen ermöglichen nun eine schrittweise Niederlassung des Junglandwirts und erfordern keinen Entwicklungsplan mehr. Die Verfahren für Investitions- und Niederlassungsbeihilfen wurden vereinfacht.

An Betriebe gezahlte Beihilfen

In dieser Tabelle sind bestimmte der an landwirtschaftliche Betriebe gezahlten Beihilfen aufgeführt, d. h. Zahlungen aus der ersten Säule und Flächenbeihilfen aus der zweiten Säule (AUKM, Natura 2000, EZNN und Bio). Diese werden nach der technisch-wirtschaftlichen Ausrichtung und nach einem territorialen Ansatz analysiert

Im Jahr 2022, dem letzten Jahr des Programms 2015-2022 der Gemeinsamen Agrarpolitik [GAP], teilen sich die professionellen Betriebe in der Wallonie etwa 315 Millionen EUR bzw. +/- 30.000 EUR an Beihilfen pro Jahr und Betrieb bzw. 450 EUR/ha. Diese Beträge variieren stark je nach Spekulation, Betriebsgröße oder auch Standort. So erhalten Betriebe, die Milchkühe und Fleischrinder kombinieren, im Durchschnitt die meisten Beihilfen. Die Betriebe in der Provinz Luxemburg werden ebenfalls durch ein günstiges Umfeld begünstigt, um Beihilfen aus der zweiten Säule zu beantragen.

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