Beihilfen für die ländliche Entwicklung

Dieses Blatt stellt die Stützungsmaßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums vor, die die zweite Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik [GAP] bilden. In Ergänzung zu Marktmaßnahmen und direkten Einkommenszahlungen (erste Säule der GAP) unterstützen diese die wirtschaftliche, soziale und ökologische Nachhaltigkeit der ländlichen Gebiete. Ziel der zweiten Säule ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft zu fördern, eine nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und die Erhaltung des Klimas zu gewährleisten und eine ausgewogene territoriale Entwicklung der ländlichen Wirtschaft und der ländlichen Gemeinden sicherzustellen, insbesondere durch die Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen. Alle diese Maßnahmen und Ziele sind im wallonischen Programm für ländliche Entwicklung 2014-2020 zusammengefasst.

Da die Maßnahmen der GAP-Revision für die Programmplanung 2022-2027 noch nicht in Kraft getreten waren, wurden die Modalitäten des Programms 2014-2020 bis 2021 verlängert, wenn auch mit einigen Anpassungen für die jeweiligen Maßnahmen.

Direktzahlungen an Landwirte

Dieses Blatt stellt die Direktzahlungen an Landwirte vor, die im Rahmen der ersten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik [GAP] der EU eingeführt wurden. Ihre Vergaberegeln werden sowohl auf europäischer wie auch auf wallonischer Ebene beschrieben. Der Anteil der Beihilfen am Gesamtertrag der wallonischen Landwirte wird ebenfalls dargestellt.

2022 belaufen sich die Direktzahlungen in der Wallonie auf einen Betrag von 276 Millionen Euro.  Neben den Direktzahlungen, deren Umsetzung für jeden Mitgliedstaat verpflichtend ist, hat sich die Wallonie für die Einführung der sogenannten Umverteilungsprämien sowie der gekoppelten Beihilfen für Rinder und Schafe entschieden. Die Gesamtheit dieser Beihilfen trägt im Durchschnitt 7.74 % zum Gesamtertrag der wallonischen Betriebe bei, wobei es große Unterschiede zwischen den technisch-wirtschaftlichen Ausrichtungen [TWA] gibt.

Europäische Politik : Entwicklung der gemeinsamen Agrarpolitik

Dieses Blatt beschreibt die Geschichte der Gemeinsamen Agrarpolitik [GAP] von ihrer Entstehung bis zu ihrer aktuellen Anwendung. Auf einem Zeitstrahl fasst sie die verschiedenen Reformen dieser Politik von ihren Anfängen bis heute zusammen. Außerdem wird die Entwicklung der rechtlichen und finanziellen Instrumente behandelt, mit denen sie sich ausgestattet hat, um die Landwirtschaft und den ländlichen Raum in den verschiedenen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zu betreuen.

An Betriebe gezahlte Beihilfen

In dieser Tabelle sind bestimmte der an landwirtschaftliche Betriebe gezahlten Beihilfen aufgeführt, d. h. Zahlungen aus der ersten Säule und Flächenbeihilfen aus der zweiten Säule (AUKM, Natura 2000, EZNN und Bio). Diese werden nach der technisch-wirtschaftlichen Ausrichtung und nach einem territorialen Ansatz analysiert

Im Jahr 2022, dem letzten Jahr des Programms 2015-2022 der Gemeinsamen Agrarpolitik [GAP], teilen sich die professionellen Betriebe in der Wallonie etwa 315 Millionen EUR bzw. +/- 30.000 EUR an Beihilfen pro Jahr und Betrieb bzw. 450 EUR/ha. Diese Beträge variieren stark je nach Spekulation, Betriebsgröße oder auch Standort. So erhalten Betriebe, die Milchkühe und Fleischrinder kombinieren, im Durchschnitt die meisten Beihilfen. Die Betriebe in der Provinz Luxemburg werden ebenfalls durch ein günstiges Umfeld begünstigt, um Beihilfen aus der zweiten Säule zu beantragen.

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